Dienstag, 10. Dezember 2013

Gericht erklärt Berlusconis Wahlgesetz für verfassungswidrig

Rom - Italiens oberstes Gericht hat das Wahlgesetz des Landes für verfassungswidrig erklärt. Laut den Richtern verstößt unter anderem die sogenannte Mehrheitsprämie gegen die italienische Verfassung.


Ex-Ministerpräsident Berlusconi: Wahlgesetz wird verfassungswidrig erklärt


Das italienische Wahlgesetz wurde 2005 von der Regierung des früheren Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi eingeführt. Es enthält eine international einzigartige Mehrheitsprämie. Sie garantiert der stärksten Partei oder Parteienbündnis rund 54 Prozent der Sitze im Abgeordnetenhaus, selbst wenn ihr Stimmanteil weit darunter liegt.

Gerade bei einem knappen Vorsprung der größten Partei wird das Wahlergebnis dadurch teilweise extrem verzerrt. Im Volk hat sich inzwischen der Spitzname "Porcellum" (Schweinerei) für das komplizierte Wahlrecht eingebürgert.

Die Richter wollten das Urteil "in den kommenden Wochen" schriftlich erläutern, hieß es in einer Mitteilung. Erst danach würden sich die möglichen Konsequenzen herausstellen.

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