Christina S. wurde in München unter dem Namen Martina L. geboren. Vor Gericht verweigert sie die Aussage zu den Betrugsvorwürfen |
Eine falsche Prinzessin ist vom Münchner Landgericht wegen Millionenbetrugs an ihrem damaligen Ehemann zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Die Strafkammer ging davon aus, dass die Hochstaplerin zwischen 2008 und 2010 das Opfer, einen Wirtschaftsanwalt, mit der Drohung angeblicher Mafia-Verbindungen um knapp drei Millionen Euro gebracht hat.
Frau suchte im Internet bewusst nach reichem Mann
Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre und neun Monate Haft gefordert. Die Verteidigung, die im Auftrag der Angeklagten auf Freispruch plädierte, hat Revision angekündigt.Im Urteil ging das Gericht am Montag davon aus, dass die junge Frau sich in einem Internet-Partnerportal einen reichen Mann mit dem Ziel suchte, ihn auszunehmen. In einem erfolgreichen Wirtschaftsanwalt fand sie ein leichtgläubiges Opfer. Die angebliche italienische Prinzessin warnte vor ihrem Großonkel, dem Chef der Familie, der Kontakte zur Mafia unterhalte und nicht zimperlich sei, wenn man gegen seinen Willen handele.
Auf diese Weise gelangte sie laut Urteil an eine Luxuswohnung im Münchner Stadtteil Schwabing und an erhebliche Bargeldbeträge. Der Anwalt war zum Schluss mittellos, er lebte von Hartz IV und kroch sogar zwischenzeitlich bei der Heilsarmee unter. Um sein Vermögen musste er in zahlreichen Zivilprozessen kämpfen, wobei sich seine Ex-Frau nicht scheute, ihn zu verleumden und mit Strafanzeigen zu überziehen.
34-Jährige stellt sich als Opfer dar
In ihrem Schlusswort stellte sich die 34-jährige Frau als Opfer dar. Ihr Mann habe sie geschlagen und betrogen und ohne ihr Wissen krumme Geschäfte gemacht. Sein Geld habe er im Rotlichtmilieu verjubelt. Der Anwalt schilderte als Zeuge zwei Tage lang eine ganz andere Ehegeschichte. Jetzt habe er nur noch den Wunsch, eine Frau zu finden, die «mir in Liebe zugetan ist». Das wünschte ihm zwar auch die Verteidigerin Berna Behmoarem, aber «der Mandantin wünsche ich den Freispruch», sagte sie.
Das Gericht glaubte der Angeklagten kein Wort ihrer Geschichte. Zuungunsten der 34-Jährigen wirkte sich die Dauer des Betrugs mit einer Vielzahl von Einzelfällen aus. Die Angeklagte habe ihre Drohungen immer weiter ausgebaut. Andererseits habe der Anwalt seiner Ex-Frau den Betrug nicht schwer gemacht. Für einen intelligenten Juristen sei er «sehr leichtgläubig» gewesen, wunderte sich der Vorsitzende Richter Norbert Riedmann.
Adoptivvater der Frau war bereits als ihr Komplize verurteilt worden
Im Sommer war der Adoptivvater der 34-Jährigen als ihr Komplize mit drei Jahren und elf Monaten Freiheitsentzug bestraft worden. In den Urteilsgründen sprach der Vorsitzende von einem nicht ganz klaren Verhältnis zwischen dem pensionierten Spitzenbeamten der bayerischen Staatskanzlei und der 22 Jahre jüngeren Frau. Sie war für ihn möglicherweise mehr eine Tochter und jedenfalls die treibende Kraft bei dem Schwindel gewesen sei. Im Gegensatz zu ihr hat der 56-Jährige den Betrug zugegeben. Zum Prozess gegen die Adoptivtochter war er nicht als Zeuge geladen, weil er die Verweigerung der Aussage als Angehöriger angekündigt hatte.
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