HAMBURG - Im Gerichtssaal hat der
52-Jährige offenbar viele Sympathien auf seiner Seite. Er sei nicht
vorbestraft, stellt der Vorsitzende Richter fest.
Mehr als zwei Jahre lang bekommt ein Gastwirt in
Hamburg Besuch von einem Schutzgelderpresser. Widerwillig zahlt der Koch,
monatlich mindestens 1000 Euro. Am 30. September vergangenen Jahres eskaliert
die Situation. Der 49 Jahre alte Erpresser kommt am späten Abend und legt eine
Pistole auf den Tisch. „Wenn du nicht zahlst, geht einer von uns beiden drauf“,
habe er ihm grinsend gedroht, erklärt der 52 Jahre alte Koch am Mittwoch vor
dem Hamburger Landgericht.
Am Ende war der Erpresser tot. Der Fall gibt einen
Einblick in die Machenschaften von Schutzgelderpressern, die unter Androhung
von Gewalt Geld verlangen.
Nur wenige Fälle werden publik. Der Koch erzählt nun
vor Gericht, wie er sich die Waffe gegriffen und abgedrückt habe. Die Leiche
des 49-Jährigen habe er in eine Grube im Nebenraum gezogen und einbetoniert. Sieben
Wochen später findet die Polizei die Leiche.
Der Koch – weißes Hemd, dunkles Jackett, gepflegte,
leicht ergraute Haare und modische Brille – ist wegen Totschlags angeklagt. Die
Staatsanwaltschaft stellt den Ablauf ganz ähnlich wie der Angeklagte in seinem
Geständnis dar.
Demnach sei der Koch in Rage geraten, als der
49-Jährige die beiden Töchter ins Spiel gebracht habe. Die halfen im Sommer
manchmal beim Bedienen auf der Terrasse des Restaurants.
Wenn er nicht genug Geld habe, könnten doch die
Töchter „arbeiten“ gehen, habe der 49-Jährige gesagt. Damit sei gemeint
gewesen, er solle sie auf den Strich schicken, erklärt der Angeklagte. Wütend
über diesen Vorschlag habe er den Tisch umgeworfen. Bei dem Gerangel habe er
die Pistole zu fassen gekriegt und den Schuss abgegeben.
Im Gerichtssaal hat der 52-Jährige offenbar viele
Sympathien auf seiner Seite. Er sei nicht vorbestraft, stellt der Vorsitzende
Richter Joachim Bülter fest. Das Opfer habe dagegen 15 Eintragungen im
Bundeszentralregister gehabt.
.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen