Sonntag, 4. Januar 2015

Schweiz schreckt vor Mafia-Verfahren zurück

Die Bundesanwaltschaft verzichtet bei reiner Mafia-Mitgliedschaft auf Strafverfahren.Die Anforderungen für eine Verurteilung wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation seien in der Schweiz sehr hoch, sagte Bundesanwalt Michael Lauber der "NZZ am Sonntag".



 "Die reine Mitgliedschaft reicht für eine Verurteilung nicht aus, darin ist sich die herrschende Lehre einig", so Lauber. "Wir machen keine Abenteuer mehr". Es brauche den Nachweis, dass jemand die Organisation in ihrer kriminellen Aktivität unterstützt habe; etwa als Anwalt, Treuhänder oder Berater.

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