Der
Prozess am Bundesstrafgericht gegen einen mutmaßlichen 'Ndrangheta-Gehilfen hat
eine überraschende Wendung genommen: Anstatt den 61-Jährigen in einem
abgekürzten Verfahren zu verurteilen, spielte das Gericht den Ball an die
Bundesanwaltschaft zurück.
Das abgekürzte Verfahren sei abzulehnen,
sagte Richter Giuseppe Muschietti am Donnerstag in Bellinzona. Für die
Wiederaufnahme des Prozesses, nach einem Unterbruch von zwei Stunden, war
eigentlich eine Urteilsverkündung erwartet worden.
Stattdessen
wies der Richter darauf hin, dass in Italien aktuell noch Verfahren anhängig
seien, aus denen Beweise stammten, für die einen Teil der Anklage gegen den
mutmaßlichen 'Ndrangheta-Gehilfen herausgenommen wurden.
Ihm
wurde vorgeworfen, eine kriminelle Organisation «mafiöser Ausprägung» unterstützt
zu haben. Er soll außerdem die Einziehung von Vermögenswerten dieser
kriminellen Organisation vereitelt haben und muss sich deshalb wegen
Geldwäschereivorwürfen verantworten
Auch
sie sei von der Entscheidung des Richters überrascht worden, sagte Dounia
Rezzonico, Leiterin der Luganeser Niederlassung der Bundesanwaltschaft, im
Anschluss vor Medienvertretern. Nun müssten Sie den Fall von dem Moment an neu
aufrollen, als das abgekürzte Verfahren begonnen wurde.
Der
angeklagte Italiener mit Wohnsitz im Südtessin soll einem Mafia-Brüderpaar als
Mittelsmann für Finanz- und Immobiliengeschäfte gedient haben - einer der
Brüder wurde von einem Mailänder Gericht laut Strafbefehl bereits im Juli 2015
als Anführer einer mafiösen Organisation zu einer Haftstrafe von 20 Jahren
verurteilt.
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