In
seinem Prozess wegen Minderjährigen-Prostitution hat Italiens früherer
Ministerpräsident Silvio Berlusconi nach Einschätzung des zuständigen
Gerichts Zeugen bestochen. Zudem sei dem 77-Jährigen die "systematische
Fälschung von Beweisen" zur Last gelegt worden, hieß es in der von
italienischen Medien verbreiteten Urteilsbegründung aus Mailand zu dem
im Sommer abgeschlossenen sogenannten Rubygate-Verfahren. Berlusconis
Anwälte kritisierten die Äußerungen des Gerichts heftig.
In der Urteilsbegründung wurde noch einmal bekräftigt, dass Berlusconi eine "sexuelle Vorführung junger Frauen" organisiert habe, die bei sogenannten Bunga-Bunga-Partys darum gewetteifert hätten, Wünsche der Anwesenden zu erfüllen. Das Gericht sei zudem zu der Einschätzung gelangt, "dass der Angeklagte sexuelle Kontakte mit 'Ruby' gegen riesige Geldsummen und andere Belohnungen" wie etwa Schmuck gehabt habe.
Berlusconi war Ende Juni nach zweijährigem Prozess wegen Prostitution Minderjähriger und Amtsmissbrauchs zu sieben Jahren Haft und einem Ämterverbot verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Berlusconi bezahlten Sex mit der zur Tatzeit minderjährigen Nachtclubtänzerin Karima al-Mahrough alias Ruby Rubacuore (Ruby Herzensbrecherin) hatte.
Das Urteil ist erst rechtskräftig, wenn alle Revisionsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, was im kommenden Jahr der Fall sein könnte. Berlusconi wies stets alle Vorwürfe zurück. In einem weiteren Verfahren wegen Steuerbetrugs ist er aber rechtskräftig zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt, die wegen einer Amnestieregelung auf ein Jahr verkürzt wurde und aus Altersgründen nicht im Gefängnis verbüßt werden muss.
Berlusconi droht wegen der diversen Verfahren und Urteile auch der Verlust seines Sitzes im italienischen Senat. Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg kämpft er gegen die Anwendung eines Ende 2012 in Italien verabschiedeten Gesetzes, nach dem zu mehr als zwei Jahren Haft verurteilte Politiker nicht mehr Abgeordnete sein dürfen.
.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen