Freitag, 31. Oktober 2014

Schweizer Regierung wusste nichts von der Mafia

Die Thurgauer Regierung hat nichts gewusst von einer Mafia-Zelle im Thurgau. Sie habe davon aus den Medien erfahren, erklärt sie jetzt.

«Der Regierungsrat verfügte über die fragliche Mafia-Zelle im Thurgau über diejenigen Kenntnisse, die in den Medien verbreitet worden sind», schreibt der Thurgauer Regierungsrat am Freitag in der Antwort auf eine Einfache Anfrage von SVP-Kantonsrat Hermann Lei.


Verhaftungen in Thurgau


Deshalb habe sich der Thurgauer Justizdirektor am 3. September zusammen mit dem Generalstaatsanwalt und dem Polizeikommandanten mit dem Bundesanwalt und dem zuständigen leitenden Staatsanwalt des Bundes zu einem Austausch über die N'drangheta-Ermittlungen in der Schweiz getroffen.

Der Regierungsrat unterstütze die gute Zusammenarbeit der Thurgauer Strafverfolgungsbehörden mit der Bundesanwaltschaft und der Bundeskriminalpolizei. Diese habe es ermöglicht, in Italien einzelne mutmaßliche N'drangheta-Mitglieder zu verhaften.

«Es ist davon auszugehen, dass die italienischen Behörden bezüglich weiterer mutmaßlicher N'drangheta-Mitglieder die rechtshilfeweise Auslieferung von der Schweiz nach Italien beantragen werden», heißt es weiter.

Einen Entzug der Aufenthaltsbewilligung von Mitgliedern krimineller Organisationen könne das Migrationsamt erst nach einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung prüfen, schreibt die Regierung auf eine entsprechende Frage von Lei.

Eine Ausbürgerung komme nur in gravierenden Fällen, zum Beispiel gegenüber einem verurteilten Kriegsverbrecher oder bei einem Terroranschlag, in Frage. Seit Inkrafttreten des Bürgerrechtsgesetzes im Jahr 1953 sei kein einziger Fall eines Entzugs des Schweizer Bürgerrechts bekannt, heißt es in der Antwort.

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