Die Bundesanwaltschaft verzichtet bei
reiner Mafia-Mitgliedschaft auf Strafverfahren.Die Anforderungen für eine
Verurteilung wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation seien in der
Schweiz sehr hoch, sagte Bundesanwalt Michael Lauber der "NZZ am Sonntag".
"Die reine Mitgliedschaft reicht für eine Verurteilung nicht aus, darin
ist sich die herrschende Lehre einig", so Lauber. "Wir machen keine
Abenteuer mehr". Es brauche den Nachweis, dass jemand die Organisation in
ihrer kriminellen Aktivität unterstützt habe; etwa als Anwalt, Treuhänder oder
Berater.
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