Montag, 9. Februar 2015

Schweiz muss 'Ndrangheta-Clan laufen lassen

Der Bundesanwalt will Verfahren gegen mutmaßliche Mafiosi einstellen, denen man nur Mitgliedschaft nachweisen könne. Das reiche für eine Verurteilung nicht aus. Stimmen aus den Kantonen sehen das anders.




«Die Unfähigsten werden dorthin wegbefördert» – SVP-Kantonsrat und Jurist Hermann Lei hat keine hohe Meinung von der Bundesanwaltschaft. Bundesanwalt Michael Lauber sagte kürzlich in einem Interview mit der «NZZ am Sonntag», dass Mitglieder von kriminellen Organisationen nur noch verfolgt würden, wenn ihnen auch konkrete Handlungen vorgeworfen werden können. Er stützt sich dabei auf die Rechtsprechung des Bundesgerichts zu Artikel 260ter des Schweizerischen Strafgesetzbuches 

Dort ist festgehalten, dass Personen, die Organisationen in ihren verbrecherischen Tätigkeiten unterstützen, mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden können. Bloße Mitgliedschaft in mafiösen Organisationen reiche für eine Verurteilung gemäß herrschender Lehre aber nicht aus.


Verfahren gegen Frauenfelder

 

Deshalb könnte es sein, dass die Ermittlungen gegen die mutmaßlichen Mitglieder der Frauenfelder 'Ndrangheta-Zelle eingestellt werden. Das Verfahren läuft seit 2009. Berühmt wurde der Fall durch ein Video, das eine Versammlung der Mafia im Boccia-Club-Raum des Landgasthofs Schäfli in Wängi zeigt.

Im Tessin ist man ob der Aussagen Laubers entsetzt. «Lauber begeht einen grossen Fehler, wenn er das Bild einer ohnmächtigen Bundesanwaltschaft gegenüber der organisierten Kriminalität zeichnet», sagt FDP-Ständerat Fabio Abate gegenüber der Tageszeitung «La Regione». Und der Tessiner Generalstaatsanwalt John Noseda macht sich Gedanken darüber, die Zuständigkeit bei Mafiavergehen wieder in die Hand der kantonalen Staatsanwaltschaften zu legen, wie die Aargauer Zeitung berichtet: «Der Artikel 260ter des Strafgesetzbuches gibt durchaus einigen Spielraum.»


Artikel 260ter «zu weich»

 

Hermann Lei hatte im Großen Rat schon eine Einfache Anfrage zu diesem Thema eingereicht, an dem er weiter dran bleiben wolle. Auch er findet, dass «es nicht gut funktioniert hat» mit der Bundesanwaltschaft. Die kantonale Staatsanwaltschaft habe das Ohr näher an der Bevölkerung. Deshalb solle man ihr mehr Kompetenzen geben. Wenn es nötig sei, könne man von Fall zu Fall mit anderen Kantonen zusammenarbeiten. Ein Konkordat hielte Lei hingegen nicht für eine gute Lösung. Der Bundesanwaltschaft könnte man trotzdem einige Teilbereiche überlassen, zum Beispiel die Bekämpfung des Terrorismus. 

Den Artikel 260ter erachtet Lei als «zu weich». Es sei nicht nachvollziehbar, dass man Mitglied bei der Mafia sein könne, sogar an Sitzungen teilnehmen dürfe, ohne dass das strafbar wäre. Konkrete Aktivitäten nachzuweisen, kann schwierig sein. Laut Lei bestünden auf Bundesebene Ideen, diesen Artikel abzuändern. Wie weit diese bereits gediehen sind, konnte Lei nicht sagen.
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