Montag, 9. Februar 2015

Schweizer Mafia-Verdächtiger bleibt in Haft


Die Bundesanwaltschaft (BA) führt erneut ein Verfahren gegen ein mutmaßliches Mitglied der kalabresischen Mafia-Organisation ‘Ndrangheta. Der im Südtessin wohnhafte Italiener war am vergangenen 17. Dezember festgenommen worden. Er soll Gelder gewaschen haben, die unter anderem aus dem Drogenhandel stammten. Das Bundesstrafgericht bestätigte nun die vorläufig für drei Monate angeordnete Untersuchungshaft und lehnte eine Beschwerde des 60-jährigen Geschäftsmannes ab.




Die Festnahme im Tessin erfolgte einen Tag nach der Verhaftung von 59 Personen in Italien. Ausgangspunkt dieser Operation «Rinnovamento» (Erneuerung) waren Ermittlungen der Mailänder Staatsanwaltschaft gegen eine ‘Ndrangheta-Zelle, die den Norden Mailands kontrolliert, darunter die Region mit dem San-Siro-Fußballstadion. Drogenhandel, Erpressung, Wucher, illegaler Waffenbesitz lauten unter anderem die Vorwürfe gegen die Organisation. Sie wird gemäß den Erkenntnissen der Ermittler von einem aus Reggio Calabria stammenden Brüderpaar (Giorgio und Pino Belocco) angeführt, das Ende 2009 nach Verbüßung langjähriger Haftstrafen wieder auf freien Fuß kam.

Der im Tessin in Untersuchungshaft sitzende Geschäftsmann wird in den italienischen Untersuchungsakten als eine Art Finanzberater der Organisation bezeichnet. Bereits 1996, als das kalabresische Brüderpaar verhaftet wurde, soll er mit damals nicht beschlagnahmten Geldern aus dem Drogenhandel eine Reihe von Investitionen in Immobilien vorgenommen haben. Die Bundesanwaltschaft ermittelt wegen Beteiligung beziehungsweise Unterstützung einer kriminellen Organisation und wegen Geldwäscherei. Im Visier sind unter anderem Immobiliengeschäfte, die über eine Firma in Chiasso abgewickelt wurden. Sie war auch Gegenstand einer Hausdurchsuchung.




Der Beschuldigte, der in der Schweiz über eine Aufenthaltsbewilligung verfügt, räumte in den Einvernahmen Kontakte mit der Familie des kalabresischen Brüderpaars ein, bestreitet aber die Vorwürfe. Das Bundesstrafgericht kam hingegen zum Schluss, dass die Haftvoraussetzungen des dringenden Tatverdachts wie auch der Kollusions- und der Fluchtgefahr erfüllt seien. Nicht bekannt ist, ob sich das Verfahren gegen weitere Personen in der Schweiz richtet und ob Vermögenswerte beschlagnahmt wurden. Die BA wollte sich unter Hinweis auf die laufenden Ermittlungen nicht dazu äußern.


Das neue ‘Ndrangheta-Verfahren ist auch deshalb von Interesse, weil Bundesanwalt Michael Lauber in einem Interview der «NZZ am Sonntag» kürzlich einen Strategiewechsel bei Verfahren wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation bekanntgegeben hat. Demnach sollen solche Verfahren künftig nur noch geführt werden, wenn die BA Hinweise auf konkrete Unterstützungshandlungen hat. Die reine Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation bliebe demnach strafffrei. Entscheidend für das Verfahren im Tessin dürfte somit der Geldwäschereiverdacht sein. Anders sieht es bei den seit 2009 laufenden Verfahren gegen mehrere mutmaßliche ‘Ndrangheta-Mitglieder im Kanton Thurgau aus; hier deutet vieles auf eine Einstellung hin. Bisher ist dies allerdings noch nicht geschehen, wie die BA auf Anfrage erklärte.
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