Drogen- und
Geldwäschereiaffäre der «Pizza Connection»: Schweizer Ermittler entdeckten ein
Konto der Cosa Nostra – aber müssen sich jetzt mit sehr wenig zufrieden geben.
Die Entdeckung eines Kontos des 2006 in Italien verurteilten
Mafioso Vito Roberto Palazzolo bleibt ohne große Folgen: Eine Untersuchung
wegen des Verdachts auf Geldwäscherei musste eingestellt werden. Die
Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat lediglich die Einziehung von 5000
Franken genehmigt.
Die Beschwerdekammer des
Bundesstrafgerichts hat eine Beschwerde des ehemaligen Kassierers der
sizilianischen Cosa Nostra, Vito Roberto Palazzolo, abgewiesen, wie aus dem
Entscheid hervorgeht.
Untersuchungen eingestellt
Auf Palazzolos 1983
eröffnetem Konto in der Schweiz stiess die Bundesanwaltschaft im Februar 2014
aufgrund einer Benachrichtigung durch die Meldestelle für Geldwäscherei
Sie eröffnete eine
Untersuchung wegen des Verdachts auf Geldwäscherei, die im November des
gleichen Jahres wieder eingestellt werden musste. Der Grund: Die letzten Bewegungen
auf dem Konto wurden 1986 getätigt und damals war das Geldwäschereigesetz noch
nicht in Kraft.
Höchstinstanzlich bestätigt
In Italien wurde
Palazzolo 2006 vom Gericht Palermo wegen der Mitgliedschaft in der Mafia zwischen März 1992 und
Juli 2006 zu neun Jahren Haft verurteilt. Dieser Entscheid wurde vom
Appellationsgericht und im März 2009 auch vom Kassationsgericht bestätigt.
Die Entdeckung eines Kontos des 2006 in
Italien verurteilten Mafioso Vito Roberto Palazzolo bleibt ohne große Folgen:
Eine Untersuchung wegen des Verdachts auf Geldwäscherei musste eingestellt
werden. Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat lediglich die Einziehung
von 5000 Franken genehmigt.
Die Beschwerdekammer des
Bundesstrafgerichts hat eine Beschwerde des ehemaligen Kassierers der
sizilianischen Cosa Nostra, Vito Roberto Palazzolo, abgewiesen, wie aus dem
Entscheid hervorgeht.
Untersuchungen
eingestellt
Auf Palazzolos 1983 eröffnetem Konto in
der Schweiz stieß die Bundesanwaltschaft im Februar 2014 aufgrund einer
Benachrichtigung durch die Meldestelle für Geldwäscherei.
Sie eröffnete eine Untersuchung wegen
des Verdachts auf Geldwäscherei, die im November des gleichen Jahres wieder
eingestellt werden musste. Der Grund: Die letzten Bewegungen auf dem Konto
wurden 1986 getätigt und damals war das Geldwäschereigesetz noch nicht in
Kraft.
Höchstinstanzlich
bestätigt
In Italien wurde Palazzolo 2006 vom
Gericht Palermo wegen der Mitgliedschaft in der Mafia zwischen März 1992
und Juli 2006 zu neun Jahren Haft verurteilt. Dieser Entscheid wurde vom
Appellationsgericht und im März 2009 auch vom Kassationsgericht bestätigt.
In der Schweiz können Palazzolos 5000
Franken eingezogen werden, weil sie in der Verfügungsmacht der Mafia und damit
einer kriminellen Organisation standen. Dabei ist es nicht entscheidend, ob sie
die Organisation auf legale oder illegale Weise erworben hat. Ziel ist, ihr die
finanziellen Mittel zu entziehen.
Laufen die Gelder unter dem Namen einer
Person, welche die Organisation unterstützt hat oder Mitglied war, gilt die
Vermutung, dass die Gruppierung über die Mittel verfügen konnte – bis das
Gegenteil bewiesen werden kann. Dies ist Palazzolo jedoch nicht gelungen.
«Pizza Connection»
Palazzolo wurde 1985 im Rahmen einer
internationalen Drogen- und Geldwäschereiaffäre im Tessin zu einer mehrjährigen
Freiheitsstrafe verurteilt. Der Fall wurde unter dem Namen «Pizza Connection»
bekannt.
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