Mit einem
Taschenmesser wurde ein 39-Jähriger beim Parfüm-Diebstahl erwischt. Das hatte
aber freilich nichts mit seiner Angst vor der italienischen Mafia zu tun. Eher
mit seiner Drogensucht.
Seit zwei Jahren hält sich der 39-jährige Mann aus Neapel in
Deutschland auf. Wie er vor Gericht sagte, sei er hierher aus Angst vor der
Mafia geflüchtet. Denn bei Drogengeschäften mit der Mafia habe es Ärger
gegeben. „Nach Italien kann ich nicht mehr zurück“, fasste er seine Situation
zusammen.
Doch
in der Verhandlung ging es nicht um seine Beziehungen zur Mafia, sondern um
einen Diebstahl, den er mit einem Komplizen am 9. Dezember 2013 begangen hatte.
Dabei hatte er aus der Drogerie-Abteilung des Kaufhauses Karstadt Parfüm im
Wert von mehreren Hundert Euro entwendet. Doch die Täter konnten noch im
Geschäft gestellt werden.
Während
das Verfahren gegen den Mittäter abgetrennt wurde, stand der 39-Jährige nun vor
Gericht. Verschärfend für den Angeklagten war, dass er bei der Tat ein
Klappmesser – Klingenlänge sechs Zentimeter – mitführte, wodurch es ein
„Diebstahl mit Waffe“ wurde. Das Messer habe er nicht mitgeführt, um dies bei
der Tat einzusetzen, versicherte der Angeklagte im Gericht. Er habe es nur
dabei gehabt, um damit von der Crack-Stange kleine Stücke abzuschneiden. Das
komme bei ihm öfters vor, da er seit etwa 20 Jahren drogenabhängig sei. Das
Parfüm habe er gestohlen, um mit dem Verkauf der Beute Betäubungsmittel für
sich zu erwerben.
Offenbar
war der Diebstahl kein einmaliger Ausrutscher. Denn inzwischen wurde der Mann
noch bei sechs weiteren Ladendiebstählen erwischt, für die es jeweils
Geldstrafen gab. Da er diese Strafen nicht zahlen konnte, sitzt er zurzeit in
der Justizvollzugsanstalt Dieburg ein.
Die
in Bad Homburg verübte Tat wurde wegen seiner Drogenabhängigkeit als „minder
schwerer Fall“ eingestuft. Dafür gab es eine Geldstrafe von 960 Euro, die sich
aus 120 Tagessätzen zu je 8 Euro errechnet. Vermutlich werden diese 120 Tage
später zur viermonatigen Haftstrafe umgewandelt, da sich an den finanziellen
Verhältnissen des Mannes nichts geändert hat. Das Urteil wurde von dem
39-Jährigen und dessen Verteidigerin sofort akzeptiert, womit es rechtskräftig
ist. Anschließend ging es mit der „blauen Minna“ wieder in die Haftanstalt
zurück.
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