Freitag, 20. März 2015

Nach Urteil zurück in den Knast

Mit einem Taschenmesser wurde ein 39-Jähriger beim Parfüm-Diebstahl erwischt. Das hatte aber freilich nichts mit seiner Angst vor der italienischen Mafia zu tun. Eher mit seiner Drogensucht.

Seit zwei Jahren hält sich der 39-jährige Mann aus Neapel in Deutschland auf. Wie er vor Gericht sagte, sei er hierher aus Angst vor der Mafia geflüchtet. Denn bei Drogengeschäften mit der Mafia habe es Ärger gegeben. „Nach Italien kann ich nicht mehr zurück“, fasste er seine Situation zusammen.

Doch in der Verhandlung ging es nicht um seine Beziehungen zur Mafia, sondern um einen Diebstahl, den er mit einem Komplizen am 9. Dezember 2013 begangen hatte. Dabei hatte er aus der Drogerie-Abteilung des Kaufhauses Karstadt Parfüm im Wert von mehreren Hundert Euro entwendet. Doch die Täter konnten noch im Geschäft gestellt werden.

Während das Verfahren gegen den Mittäter abgetrennt wurde, stand der 39-Jährige nun vor Gericht. Verschärfend für den Angeklagten war, dass er bei der Tat ein Klappmesser – Klingenlänge sechs Zentimeter – mitführte, wodurch es ein „Diebstahl mit Waffe“ wurde. Das Messer habe er nicht mitgeführt, um dies bei der Tat einzusetzen, versicherte der Angeklagte im Gericht. Er habe es nur dabei gehabt, um damit von der Crack-Stange kleine Stücke abzuschneiden. Das komme bei ihm öfters vor, da er seit etwa 20 Jahren drogenabhängig sei. Das Parfüm habe er gestohlen, um mit dem Verkauf der Beute Betäubungsmittel für sich zu erwerben.

Offenbar war der Diebstahl kein einmaliger Ausrutscher. Denn inzwischen wurde der Mann noch bei sechs weiteren Ladendiebstählen erwischt, für die es jeweils Geldstrafen gab. Da er diese Strafen nicht zahlen konnte, sitzt er zurzeit in der Justizvollzugsanstalt Dieburg ein.



Die in Bad Homburg verübte Tat wurde wegen seiner Drogenabhängigkeit als „minder schwerer Fall“ eingestuft. Dafür gab es eine Geldstrafe von 960 Euro, die sich aus 120 Tagessätzen zu je 8 Euro errechnet. Vermutlich werden diese 120 Tage später zur viermonatigen Haftstrafe umgewandelt, da sich an den finanziellen Verhältnissen des Mannes nichts geändert hat. Das Urteil wurde von dem 39-Jährigen und dessen Verteidigerin sofort akzeptiert, womit es rechtskräftig ist. Anschließend ging es mit der „blauen Minna“ wieder in die Haftanstalt zurück.

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