Donnerstag, 19. März 2015

Vermögen eines Mafiabosses geteilt

Die Schweiz und Italien haben «kriminelle» Gelder in der Höhe von 12,3 Millionen Euro hälftig geteilt. Die Vermögenswerte wurden in drei verschiedenen Verfahren von der Bundesanwaltschaft und von der Tessiner Staatsanwaltschaft beschlagnahmt und in italienischen Verfahren eingezogen, wie das Bundesamt für Justiz am Dienstag (BJ) mitgeteilt hat.



Der bekannteste Fall betrifft Gelder, die der 2002 verstorbene frühere Bürgermeister von Palermo, Vito Ciancimino, auf verschiedenen Banken in der Schweiz platziert hatte. 3,8 Millionen Euro wurden von der Bundesanwaltschaft (BA) aufgrund eines italienischen Rechtshilfegesuchs beschlagnahmt. Die Einziehung in Italien wurde in einem Verfahren gegen Massimo Ciancimino beschlossen, den Sohn des ehemaligen Strippenziehers der sizilianischen Mafia.


der frühere Bürgermeister von Palermo, Vito Ciancimino

Die Bundesanwaltschaft führte ein eigenes Verfahren wegen Verdachts auf Geldwäscherei und Urkundenfälschung gegen Massimo Ciancimino und zwei Berater seines Vaters. Nach der rechtskräftigen Verurteilung aller drei Beschuldigten in Italien stellte die BA das Verfahren aber ein und vollzog den italienischen Einziehungsentscheid. Gestützt auf das sogenannte Sharing-Gesetz gingen nun je 1,9 Millionen Euro an Italien und an die Schweiz.

Das 2004 in Kraft getretene Gesetz über die Teilung eingezogener Vermögenswerte sieht vor, dass zwei Fünftel des Schweizer Anteils an jenen Kanton gehen, in dem die eingezogenen Vermögenswerte lagen. Im Fall Ciancimino ist das Genf, wo die Konten des früheren italienischen christlich-demokratischen Politikers eingefroren wurden.

In den anderen beiden Fällen geht es um 4,9 Millionen Euro aus einem Verfahren wegen Veruntreuung und Geldwäscherei beziehungsweise um 3,6 Millionen Euro aus einem Fall von Wucher, Schmuggel und Geldwäscherei. Beide Verfahren wurden mit Einziehungsentscheiden von Gerichten in Mailand abgeschlossen. Nach Auskunft des Sprechers des Bundesamts für Justiz, Folco Galli, hat die Schweiz seit 2004 gestützt auf das Sharing-Gesetz insgesamt 66,9 Millionen Franken erhalten. Die größte Summe betrifft den 2008 abgeschlossenen Fall einer japanischen Mafia-Organisation. Die Schweiz und Japan teilten hier 58,4 Millionen Franken.
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