Dienstag, 31. März 2015

Armer Handlanger der Mafia

Drogen- und Geldwäschereiaffäre der «Pizza Connection»: Schweizer Ermittler entdeckten ein Konto der Cosa Nostra – aber müssen sich jetzt mit sehr wenig zufrieden geben.

Die Entdeckung eines Kontos des 2006 in Italien verurteilten Mafioso Vito Roberto Palazzolo bleibt ohne große Folgen: Eine Untersuchung wegen des Verdachts auf Geldwäscherei musste eingestellt werden. Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat lediglich die Einziehung von 5000 Franken genehmigt.




Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat eine Beschwerde des ehemaligen Kassierers der sizilianischen Cosa Nostra, Vito Roberto Palazzolo, abgewiesen, wie aus dem Entscheid hervorgeht.


Untersuchungen eingestellt

Auf Palazzolos 1983 eröffnetem Konto in der Schweiz stiess die Bundesanwaltschaft im Februar 2014 aufgrund einer Benachrichtigung durch die Meldestelle für Geldwäscherei 

Sie eröffnete eine Untersuchung wegen des Verdachts auf Geldwäscherei, die im November des gleichen Jahres wieder eingestellt werden musste. Der Grund: Die letzten Bewegungen auf dem Konto wurden 1986 getätigt und damals war das Geldwäschereigesetz noch nicht in Kraft.


Höchstinstanzlich bestätigt

In Italien wurde Palazzolo 2006 vom Gericht Palermo wegen der Mitgliedschaft in der Mafia zwischen März 1992 und Juli 2006 zu neun Jahren Haft verurteilt. Dieser Entscheid wurde vom Appellationsgericht und im März 2009 auch vom Kassationsgericht bestätigt.

Die Entdeckung eines Kontos des 2006 in Italien verurteilten Mafioso Vito Roberto Palazzolo bleibt ohne große Folgen: Eine Untersuchung wegen des Verdachts auf Geldwäscherei musste eingestellt werden. Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat lediglich die Einziehung von 5000 Franken genehmigt.

Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat eine Beschwerde des ehemaligen Kassierers der sizilianischen Cosa Nostra, Vito Roberto Palazzolo, abgewiesen, wie aus dem Entscheid hervorgeht.


Untersuchungen eingestellt

Auf Palazzolos 1983 eröffnetem Konto in der Schweiz stieß die Bundesanwaltschaft im Februar 2014 aufgrund einer Benachrichtigung durch die Meldestelle für Geldwäscherei.

Sie eröffnete eine Untersuchung wegen des Verdachts auf Geldwäscherei, die im November des gleichen Jahres wieder eingestellt werden musste. Der Grund: Die letzten Bewegungen auf dem Konto wurden 1986 getätigt und damals war das Geldwäschereigesetz noch nicht in Kraft.


Höchstinstanzlich bestätigt

In Italien wurde Palazzolo 2006 vom Gericht Palermo wegen der Mitgliedschaft in der Mafia zwischen März 1992 und Juli 2006 zu neun Jahren Haft verurteilt. Dieser Entscheid wurde vom Appellationsgericht und im März 2009 auch vom Kassationsgericht bestätigt.

In der Schweiz können Palazzolos 5000 Franken eingezogen werden, weil sie in der Verfügungsmacht der Mafia und damit einer kriminellen Organisation standen. Dabei ist es nicht entscheidend, ob sie die Organisation auf legale oder illegale Weise erworben hat. Ziel ist, ihr die finanziellen Mittel zu entziehen.

Laufen die Gelder unter dem Namen einer Person, welche die Organisation unterstützt hat oder Mitglied war, gilt die Vermutung, dass die Gruppierung über die Mittel verfügen konnte – bis das Gegenteil bewiesen werden kann. Dies ist Palazzolo jedoch nicht gelungen.


«Pizza Connection»

Palazzolo wurde 1985 im Rahmen einer internationalen Drogen- und Geldwäschereiaffäre im Tessin zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Fall wurde unter dem Namen «Pizza Connection» bekannt.

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