Sie gründen Scheinfirmen, rechnen darüber Schwarzarbeit ab und machen
satte Gewinne. Vier Italiener wurden jetzt in Köln im sogenannten
Baumafia-Prozess verurteilt. Eine Verbindung zur italienischen Mafia konnte das
Gericht aber nicht finden.
Anzeichen für eine Verbindung zur
italienischen Mafia hat das Kölner Landgericht nicht gefunden im sogenannten
Baumafia-Prozess. Aber der Betrug mit Scheinfirmen sei sehr straff organisiert
und professionell gewesen, stellte das Gericht fest. Es verurteilte die vier in
Köln und dem Ruhrgebiet lebenden Angeklagten zu Haftstrafen zwischen
dreieinhalb Jahren bis zu vier Jahren und drei Monaten. Mit ihren Scheinfirmen
hätten sie dem Staat einen Schaden von mindestens sechs Millionen Euro
zugefügt. Das Gericht befand sie daher der Beihilfe zur Steuerhinterziehung und
zum Vorenthalten von Arbeitsentgelt für schuldig.
14 sogenannte Scheinfirmen im Baugewerbe
Zwischen 2005 und 2012 betrieben die
Angeklagten nach Erkenntnissen des Gerichts 14 sogenannte Scheinfirmen im
Baugewerbe. Das sind Firmen, die zwar über alle erforderlichen Anmeldungen,
nicht aber über eigene Arbeitnehmer oder Betriebsmittel verfügen. Diese
Scheinfirmen stellten sie dann anderen zur Verfügung, die in erheblichem Umfang
Schwarzarbeit verrichtet hatten und diese nun - scheinbar legal - über die
Scheinfirmen abrechnen konnten. Zudem wurden Rechnungen über tatsächlich gar
nicht erbrachte Leistungen an andere Bauunternehmen verkauft. Die konnten diese
Rechnungen dann in die eigene Buchführung einstellen und so ihre Steuerschuld
mindern. Der dem Staat entstandene Schaden ging in die Millionen.
Das Kölner Gericht konnte Steuerschäden
nur in Höhe von sechs Millionen Euro feststellen. In der Anklage waren
ursprünglich 13,8 Millionen Euro aufgelistet gewesen. Das beruhe maßgeblich
darauf, dass einige Verfahrenskomplexe eingestellt worden seien, sagte
Gerichtssprecher Achim Hengstenberg. Innerhalb des Hauptverfahrens war eine
Absprache zwischen den Parteien getroffen worden: Alle Angeklagten legten
Geständnisse im Sinne der Anklage ab.
Begriff Baumafia
Den in der Öffentlichkeit genutzten
Begriff Baumafia bezeichnete das Gericht als unscharf. Definitiv seien keine
Anhaltspunkte gefunden worden für eine Mafia-Verbindung, hieß es in der
Urteilsbegründung. Auch sei es keinesfalls erwiesen, dass sogenannte
Auftragsmorde in Sizilien im Zusammenhang mit dem Verfahren stünden.
Dem Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen liegt laut Medienberichten ein Papier vor, wonach die italienische Mafia im Baugewerbe Nordrhein-Westfalens weiter kräftig mitmischt. „Es gibt hierzulande keine einzige Großbaustelle, an der die Mafia nicht verdient“, wird aus dem Bericht zitiert, dessen Existenz das Landeskriminalamt weder bestätigt noch dementiert.
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