Die
Thurgauer Regierung hat nichts gewusst von einer Mafia-Zelle im Thurgau. Sie
habe davon aus den Medien erfahren, erklärt sie jetzt.
«Der Regierungsrat verfügte über die
fragliche Mafia-Zelle im Thurgau über diejenigen Kenntnisse, die in den Medien
verbreitet worden sind», schreibt der Thurgauer Regierungsrat am Freitag in der
Antwort auf eine Einfache Anfrage von SVP-Kantonsrat Hermann Lei.
Verhaftungen in Thurgau |
Deshalb habe sich der Thurgauer
Justizdirektor am 3. September zusammen mit dem Generalstaatsanwalt und dem
Polizeikommandanten mit dem Bundesanwalt und dem zuständigen leitenden
Staatsanwalt des Bundes zu einem Austausch über die N'drangheta-Ermittlungen in
der Schweiz getroffen.
Der
Regierungsrat unterstütze die gute Zusammenarbeit der Thurgauer
Strafverfolgungsbehörden mit der Bundesanwaltschaft und der
Bundeskriminalpolizei. Diese habe es ermöglicht, in Italien einzelne mutmaßliche
N'drangheta-Mitglieder zu verhaften.
«Es
ist davon auszugehen, dass die italienischen Behörden bezüglich weiterer mutmaßlicher
N'drangheta-Mitglieder die rechtshilfeweise Auslieferung von der Schweiz nach Italien
beantragen werden», heißt es weiter.
Einen
Entzug der Aufenthaltsbewilligung von Mitgliedern krimineller Organisationen
könne das Migrationsamt erst nach einer rechtskräftigen strafrechtlichen
Verurteilung prüfen, schreibt die Regierung auf eine entsprechende Frage von
Lei.
Eine
Ausbürgerung komme nur in gravierenden Fällen, zum Beispiel gegenüber einem
verurteilten Kriegsverbrecher oder bei einem Terroranschlag, in Frage. Seit Inkrafttreten
des Bürgerrechtsgesetzes im Jahr 1953 sei kein einziger Fall eines Entzugs des
Schweizer Bürgerrechts bekannt, heißt es in der Antwort.
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