Donnerstag, 26. Juni 2014

Der letzte Mafia-Prozess in der Schweiz

Ein Trauerspiel, mit der sich die Schweizer Justiz outet. Sie ist unfähig, die Mafia zu bekämpfen.


Still und heimlich hat sich die kalabrische 'Ndrangheta in der Schweiz ausgebreitet. Die Gesetze reichen nicht aus, um die Mafia wirkungsvoll zu bekämpfen. Der Ausgang des Falls «Quatur» wird entscheidend.




Schwerer Betäubungsmittelhandel, illegale Waffengeschäfte, Geldwäscherei und die Führung einer kriminellen Organisation: So lautet die Anklage der Bundesanwaltschaft gegen mutmaßliche Mafiosi mit Verbindungen zur kalabresischen 'Ndrangheta. Seit den neunziger Jahren sollen sie im Waffen- und Rauschgifthandel zwischen Italien und der Schweiz tätig gewesen sein. Das Verfahren ist alt: Zwölf Jahre sind vergangen, seit die Strafverfolger im Fall «Quatur» Ermittlungen aufgenommen haben.


Die Zeit drängt

Für Bundesanwalt Michael Lauber ist es höchste Zeit, diesen vertrackten Fall zu lösen. Zweimal schon sind die Strafverfolger wegen formeller Mängel vor Bundesstrafgericht aufgelaufen, zuletzt im vergangenen Winter. Über 30 000 abgehörte Telefongespräche müssen deshalb nochmals neu übersetzt werden. Das Verfahren hat inzwischen 1,4 Millionen Franken verschlungen. Da die Zeit drängt, hat sich Lauber entschieden, das Verfahren nur noch gegen 4 von ehemals 13 Beschuldigten weiterzuführen und bis Ende Jahr zur Anklage zu bringen. Die übrigen 9 Beschuldigten werden zwar weiterhin strafrechtlich belangt – allerdings wird die Anklage in einem grundsätzlichen Punkt fallengelassen: dem der Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation.

Das Verfahren ist von großer Tragweite: Sollte der Fall «Quatur» vor Bundesstrafgericht scheitern, dürfte es aufgrund der bestehenden Rechtslage keine neuen Mafia-Prozesse in der Schweiz mehr geben. Stattdessen würden mafiöse Organisationen nur noch via Rechtshilfe mit den Nachbarländern bekämpft werden, sagt Lauber. Diese Strategie wählt er in einem anderen großen Mafia-Verfahren, bei dem es unter anderem um Geldwäscherei geht. Die Schweiz beliefert die italienischen Anti-Mafia-Behörden mit Beweismaterial. Zu einer Anklage hierzulande kommt es nicht.

Mitglieder einer kriminellen Organisation zu überführen, ist nach heutiger Rechtslage schwierig. Damit dieser Vorwurf in der Anklage vor Gericht standhält, müssen hohe Hürden überwunden werden. Die Strafverfolger müssen unter anderem beweisen, dass die Organisation über eine bestimmte Hierarchie verfügt, diese geheim hält und bezweckt, Gewaltverbrechen zu begehen oder sich mit illegalen Mitteln zu bereichern. Kein leichtes Unterfangen.

Die Strafbestimmung von § 2607 des Strafgesetzbuchs ist ursprünglich eingeführt worden, um Rechtshilfe ans Ausland zu leisten. Für eine eigenständige Verfolgung mafiöser Organisationen in der Schweiz ist der Gesetzesartikel ungeeignet. Damit versagen die Schweizer Gesetze im Kampf gegen die organisierte Kriminalität. Die Ankläger müssen sich damit begnügen, die Mafiosi wegen kleinerer Delikte zu überführen. Neue Straftatbestände, wie sie auch in einer parlamentarischen Initiative bereits gefordert worden seien, könnten hier Abhilfe leisten, sagte der Bundesanwalt. Will die Schweiz weiterhin eigene Mafia-Verfahren führen, ist eine Anpassung des Strafgesetzbuches unumgänglich.


Kalabresische Codewörter

Auch wenn im Fall «Quatur» ein Freispruch droht, wird ihn die Bundesanwaltschaft nun zu Ende führen. Dass es endlich zu einem Abschluss des Verfahrens kommt, begrüsst Rechtsanwalt Tuto Rossi. Er ist der Verteidiger des Hauptbeschuldigten, der über drei Jahre in Untersuchungshaft sass und wegen Gewaltdelikten vorbestraft ist. Laut dem Anwalt ist schon vor zwölf Jahren klar gewesen, dass zwar viele Indizien gesammelt wurden, die Auswertung – namentlich von Tausenden von Telefongesprächen – den Beweisanforderungen aber nicht genügen würden.

Rossi ist überzeugt, dass kein einziges abgehörtes Telefongespräch einen Hinweis auf ein illegales Geschäft liefere. Er plant eine Beschwerde wegen Rechtsverzögerung.


Die Bundesanwaltschaft gibt sich zuversichtlich, genügend Beweise zu haben. Die Gespräche seien mit Codewörtern im kalabresischen Dialekt geführt worden, die erst im Zusammenhang ein Bild ergäben.
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