Samstag, 13. Dezember 2014

Mutmaßliche Mafiosi kommen nicht vor Gericht

Ein Freispruch in Italien hat auch Auswirkungen auf die Schweiz. Die Bundesanwaltschaft konnte keine Beweise vorlegen, dass fünf Personen Beziehungen zur Mafia haben.




Die Bundesanwaltschaft hat ein Verfahren gegen fünf Personen wegen angeblicher Mafia-Mitgliedschaft eingestellt, gut sieben Monate nach der Eröffnung der Untersuchung. Der Entscheid fiel rund sechs Wochen nach dem Freispruch des Hauptverdächtigen in Italien.

Der vermutete Chef der ermittelten kriminellen Organisation in der Schweiz war am 31. Oktober nach langjähriger Prozessdauer über verschiedene Instanzen rechtskräftig von einem italienischen Gericht freigesprochen worden. Ihm war die Zugehörigkeit zur 'Ndrangheta vorgeworfen worden.


Kaum Beweise

Aufgrund dieses Freispruchs sei es nicht mehr möglich, beweismäßig die Verbindung von der 'Ndrangheta zur Existenz einer vom Freigesprochenen angeführten kriminellen Organisation in der Schweiz herzustellen, teilte die Bundesanwaltschaft am Samstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda mit. Sie bestätigte damit Berichte der Zeitungen «Tages-Anzeiger» und «Der Bund» vom Samstag.

«Mit dieser neuen Beweislage konfrontiert, müsste das urteilende Gericht die Beschuldigten mit großer Wahrscheinlichkeit wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation in der Schweiz freisprechen.» Deshalb habe die Bundesanwaltschaft am Donnerstag entschieden, die Vorwürfe gegen insgesamt fünf Beschuldigte fallen zu lassen. Noch im Juni hatte sie sich überzeugt gezeigt, im Fall genügend Beweise für eine Anklage zu haben. 


Fälle beim Bundesstrafgericht anhängig

Die fünf Personen, gegen welche das Verfahren nun eingestellt wurde, gehören zu jenen ursprünglich 13 Personen, die die Bundesanwaltschaft wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation anklagen wollte. Die Untersuchungen wurden unter dem Namen «Quatur» öffentlich bekannt.

Bereits im Juni 2014 hatte die Bundesanwaltschaft den Vorwurf jedoch gegen einen Teil dieser Personen fallen gelassen. Derweil wurden sechs Beschuldigte beim Bundesstrafgericht wegen qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz angeklagt.

Anfang Dezember wurde ein 49-jähriger Tessiner vom Bundesstrafgericht zu einer Haftstrafe von zwölf Monaten auf Bewährung verurteilt. Über einen Zeitraum von fünf Jahren hatte er Schusswaffen und Munition illegal vom Tessin nach Italien ausgeführt, wie es im Urteil hieß. 


Schwierige Beweislage

Auch gegen die fünf vormaligen Hauptbeschuldigten sei «die Einreichung der Anklage beim Bundesstrafgericht» vorgesehen, heißt es im Communiqué der Bundesanwaltschaft. Dies wegen qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und gegen die Geldwäschereigesetzgebung sowie wegen Urkundenfälschung, Wuchers und weiterer Delikte.

Die verschiedenen Strafuntersuchungen gehen zurück bis ins Jahr 2002. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, seit 1994 vor allem im Rauschgift- und Waffenschmuggel auf der Achse Zürich-Tessin-Italien tätig gewesen zu sein.

Eine erste Anklage der Bundesanwaltschaft hatte das Bundesstrafgericht 2012 zurückgeschickt. Die Richter in Bellinzona waren zum Schluss gekommen, dass Teilnahmerechte der Verteidigung bei der Einvernahme von Belastungszeugen verletzt worden seien.


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