Donnerstag, 8. Mai 2014

Berlusconis Prozesse

Verurteilungen
  • Rechtswidrige Beihilfen für Mediaset: Im Jahre 2004 wurde unter der Regierung Berlusconi eine Prämie für Digitaldecoder eingeführt. Dadurch wurde laut Richterspruch vom Juli 2011 die Fernsehübertragung über Kabel und Antenne gegenüber der Satellitenübertragung bevorzugt. Der Förderungsbetrag betrug jährlich etwa 110 Millionen Euro. Der genaue Betrag der Rückzahlungsforderung wird vom EuGH festgelegt.


  • Unlauterer Wettbewerb: Am 9. Juli 2011 richtete das oberste Berufungsgericht in Mailand, dass der Fininvest-Konzern dem Konkurrenzunternehmen CIR 560 Millionen Euro Schadenersatz leisten muss. Der Berlusconi-Konzern hatte 1991 im Übernahmekampf gegen das italienische Verlagshaus Mondadori von einer Gerichtsentscheidung profitiert. 2007 stellte sich heraus, dass der Richter damals bestochen worden war.

  • Steuerbetrug im Mediaset-Konzern: Am 26. Oktober 2012 ist Berlusconi von einem Mailänder Gericht zu vier Jahren Haft in einem Verfahren aufgrund von Steuerbetrug und illegaler Schwarzgeldkassen verurteilt worden. Das Urteil wurde am 8. Mai 2013 in zweiter Instanz bestätigt, und ist am 1. August 2013 auch durch das Kassationsgericht bestätigt worden und damit rechtskräftig. An die Vorinstanz zurückverwiesen wurde der Urteilsbestandteil, 5 Jahre keine politischen Ämter ausüben zu dürfen.

  • Im Unipol-Prozess – benannt nach dem Versicherungsunternehmen Unipol, dessen Manager in den Fall verwickelt ist – ging es um den Bruch des Amtsgeheimnisses durch Berlusconi. Ein Telefonmitschnitt, der einen Oppositionspolitiker zu belasten schien, soll Ende 2005 von Berlusconi – damals Ministerpräsident – über seinen Bruder Paolo und dessen Zeitung „Il Giornale“ widerrechtlich veröffentlicht worden sein, um diesem und seiner Partei zu schaden. Die Veröffentlichung erfolgte vor den Parlamentswahlen 2006. Die Anklage hat ein Jahr Haft gefordert. Wegen Veröffentlichung vertraulicher Informationen ist Berlusconi am 7. März 2013 in erster Instanz zu einem Jahr Haft verurteilt worden.

  • Ruby-Affäre: Amtsmissbrauch und Förderung der Prostitution Minderjähriger. Dabei ging es auch um die damals minderjährige Karima - bekannt als „Ruby Rubacuori“ (dt. „Ruby Herzensbrecherin“).   Sie wurde im Mai 2010 festgenommen; Berlusconi soll über Vertraute auf ihre Freilassung gedrängt haben. Im „Ruby-Prozess“ wurde Berlusconi angeklagt, Sex mit minderjährigen Prostituierten gehabt und sein Amt missbraucht zu haben. Ein erstinstanzliches Urteil erging am 24. Juni 2013: Das Gericht verurteilte ihn zu sieben Jahren Haft ohne Bewährung und zu einem lebenslangem Verbot öffentliche Ämter zu bekleiden.
Die Urteilsgründe wurden am 21. November 2013 veröffentlicht. Hieraus ergibt sich, dass zwar alle Zeugen der Verteidigung die Version Berlusconis bestätigt haben, aufgrund von abgehörten Telefonaten jedoch das Gegenteil feststehe und Zeugen bestochen worden sein sollen. Diesen Zeugen der Verteidigung aus dem Verfahren Ruby III droht ein Verfahren wegen Falschaussage.


Verurteilungen mit anschließender Amnestie
  • Meineid im Fall Propaganda Due: Berlusconis Name wurde 1981 bei einer Hausdurchsuchung bei dem Leiter der Loge, Licio Gelli, auf der Mitgliederliste gefunden. Seine Mitgliedsnummer war 1816 und sein Grad der eines Lehrlings. Berlusconi hatte zuvor die Mitgliedschaft abgestritten und wurde deswegen 1990 wegen Meineides verurteilt, profitierte jedoch von einer Amnestie des Parlaments.

  • Bilanzfälschung im Fall Villa di Macherio: Es geht um den Kauf von Grundstücken rund um eine von Berlusconis Villen.


Freisprüche wegen Verjährung
  • Drei Schmiergeldzahlungen an die Finanzpolizei: Das Delikt verjährt deswegen, weil das Berufungsgericht „mildernde Umstände“ attestiert.
  • Bilanzfälschung im Fall Lentini: Beim Kauf eines Fußballspielers wurde mehr Geld gezahlt als offiziell angegeben.

  • Richterbestechung im Fall Lodo Mondadori: Das Berufungsgericht stuft den Fall als „einfache Korruption“ und nicht als „Korruption in Gerichtsverfahren“ ein, deswegen ist der Fall verjährt.

  • Richterbestechung im Fall SME-Ariosto 1: Es geht um den Kauf und Verkauf des staatlichen Lebensmittelkonzerns SME.

  • Schmiergeldzahlung an den ehemaligen Ministerpräsidenten Bettino Craxi.

  • Schmiergeldzahlungen an David Mills in Höhe von 600.000 Dollar im Jahr 1997. Das Verfahren wurde im Februar 2012 wegen Verjährung eingestellt. Der Tatbestand wurde zwar eindeutig nachgewiesen, Berlusconi konnte jedoch dem Strafvollzug durch Verschleppung des Verfahrens mittels seiner Anwälte entgehen.

  • Unipol-Prozess (siehe Verurteilungen): die Berufungsinstanz hob am 31. März 2014 die in erster Instanz verhängten Haftstrafen für Silvio Berlusconi und seinen Bruder Paolo wegen Verjährung auf.


Freisprüche aus Mangel an Beweisen
  • Schmiergeldzahlung an die Finanzpolizei
  • Bilanzfälschung beim Kauf des Unternehmens Medusa Cinematografica
  • Richterbestechung im Fall Sme-Ariosto 1
  • Bilanzfälschung im Fall Sme-Ariosto 2


Anklagen, die inzwischen keinen Tatbestand mehr darstellen
  • Bilanzfälschung im Fall All Iberian: Ein von der Regierung Berlusconi II erlassenes Gesetz beendete den Prozess.


Freisprüche
  • Illegale Aneignung, Steuerbetrug und Bilanzfälschung im Fall Villa Macherio: Es geht um den Kauf von Grundstücken rund um eine von Berlusconis Villen.


Eingestellte Untersuchungen
  • Drogenhandel: Die Finanzpolizei hörte eine Zeit lang die Telefonleitungen Berlusconis ab, ohne irgendetwas Verdächtiges in Erfahrung zu bringen.

  • Preisabsprachen RAI-Fininvest: Berlusconi wurde angeklagt, als Ministerpräsident Preisabsprachen bei der Fernsehwerbung zwischen der staatlichen Anstalt RAI und seinem Konzern Fininvest vorangetrieben zu haben.

  • Schmiergeldzahlung an Beamte im Finanzministerium: Berlusconi soll Schmiergelder gezahlt haben, um eine Steuersenkung auf Bezahlfernsehen zu erreichen und Rückzahlungen zu erhalten.

  • Mafia-Anschläge 1992–1994: Berlusconi wird verdächtigt, Auftraggeber mehrerer Attentate zwischen 1992 und 1994 gewesen zu sein. Die Untersuchungen stützen sich dabei auf mehrere Aussagen von festgenommenen oder übergelaufenen Mafiosi.

  • Verdacht auf äußere Mitwirkung an einer mafiaartigen Vereinigung und Geldwäsche in Palermo

  • Bilanzfälschung der Fininvest von 1988 bis 1992

  • Bilanzfälschung der konsolidierten Fininvest.


Laufende Verfahren
  • Missachtung des Anti-Trust-Gesetzes in Spanien und Steuerbetrug durch das Berlusconi-Unternehmen Telecinco: Das Verfahren wurde aufgeschoben, um die Beziehungen zwischen Italien und Spanien nicht zu belasten.

  • Ein „Pentito“ der Mafia, Gaspare Spatuza, beschuldigte Berlusconi vor Gericht, während des Untergangs des alten Parteiensystems anfangs der 1990er Jahre der sizilianischen Mafia mit seiner noch jungen Partei Forza Italia ein neues Bezugssystem zur Politik geboten zu haben. Er habe dabei sogar eine Mordanschlagsserie zur Destabilisierung des alten Systems ausdrücklich gutgeheißen. Im Gegenzug sei ihm die Mafia beim Aufbau seines Wirtschaftsimperiums behilflich gewesen. Berlusconi bestreitet diese Vorwürfe.

  • Am 11. Februar 2014 beginnt ein Prozess wegen Bestechung gegen Berlusconi. Er soll Sergio De Gregorio drei Millionen Euro für einen Parteiwechsel geboten haben.


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