Ein Freispruch in
Italien hat auch Auswirkungen auf die Schweiz. Die Bundesanwaltschaft konnte
keine Beweise vorlegen, dass fünf Personen Beziehungen zur Mafia haben.
Die Bundesanwaltschaft hat ein Verfahren gegen fünf Personen
wegen angeblicher Mafia-Mitgliedschaft eingestellt, gut sieben Monate nach der
Eröffnung der Untersuchung. Der Entscheid fiel rund sechs Wochen nach dem
Freispruch des Hauptverdächtigen in Italien.
Der vermutete Chef der ermittelten kriminellen Organisation in
der Schweiz war am 31. Oktober nach langjähriger Prozessdauer über verschiedene
Instanzen rechtskräftig von einem italienischen Gericht freigesprochen worden.
Ihm war die Zugehörigkeit zur 'Ndrangheta vorgeworfen worden.
Kaum Beweise
Aufgrund dieses Freispruchs sei es nicht mehr möglich, beweismäßig
die Verbindung von der 'Ndrangheta zur Existenz einer vom Freigesprochenen
angeführten kriminellen Organisation in der Schweiz herzustellen, teilte die
Bundesanwaltschaft am Samstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda mit. Sie
bestätigte damit Berichte der Zeitungen «Tages-Anzeiger» und «Der Bund» vom
Samstag.
«Mit dieser neuen Beweislage konfrontiert, müsste das urteilende
Gericht die Beschuldigten mit großer Wahrscheinlichkeit wegen Beteiligung an
einer kriminellen Organisation in der Schweiz freisprechen.» Deshalb habe die
Bundesanwaltschaft am Donnerstag entschieden, die Vorwürfe gegen insgesamt fünf
Beschuldigte fallen zu lassen. Noch im Juni hatte sie sich überzeugt gezeigt,
im Fall genügend Beweise für eine Anklage zu haben.
Fälle beim Bundesstrafgericht anhängig
Die fünf Personen, gegen welche das Verfahren nun eingestellt
wurde, gehören zu jenen ursprünglich 13 Personen, die die Bundesanwaltschaft
wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation anklagen wollte. Die
Untersuchungen wurden unter dem Namen «Quatur» öffentlich bekannt.
Bereits im Juni 2014 hatte die Bundesanwaltschaft den Vorwurf
jedoch gegen einen Teil dieser Personen fallen gelassen. Derweil wurden sechs
Beschuldigte beim Bundesstrafgericht wegen qualifizierter Widerhandlungen gegen
das Betäubungsmittelgesetz angeklagt.
Anfang Dezember wurde ein 49-jähriger Tessiner vom
Bundesstrafgericht zu einer Haftstrafe von zwölf Monaten auf Bewährung
verurteilt. Über einen Zeitraum von fünf Jahren hatte er Schusswaffen und
Munition illegal vom Tessin nach Italien ausgeführt, wie es im Urteil hieß.
Schwierige Beweislage
Auch gegen die fünf vormaligen Hauptbeschuldigten sei «die Einreichung
der Anklage beim Bundesstrafgericht» vorgesehen, heißt es im Communiqué der
Bundesanwaltschaft. Dies wegen qualifizierter Widerhandlungen gegen das
Betäubungsmittelgesetz und gegen die Geldwäschereigesetzgebung sowie wegen
Urkundenfälschung, Wuchers und weiterer Delikte.
Die verschiedenen Strafuntersuchungen gehen zurück bis ins Jahr
2002. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, seit 1994 vor allem im Rauschgift-
und Waffenschmuggel auf der Achse Zürich-Tessin-Italien tätig gewesen zu sein.
Eine erste Anklage der Bundesanwaltschaft hatte das
Bundesstrafgericht 2012 zurückgeschickt. Die Richter in Bellinzona waren zum
Schluss gekommen, dass Teilnahmerechte der Verteidigung bei der Einvernahme von
Belastungszeugen verletzt worden seien.
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